Baustellenschild Roter Punkt nach § 14 Abs. 3 BauO NRW
| Anzahl | Stückpreis |
|---|---|
| Bis 9 |
2,08 €
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| Bis 24 |
1,88 €
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| Bis 39 |
1,76 €
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| Bis 49 |
1,65 €
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| Bis 79 |
1,45 €
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| Bis 99 |
1,39 €
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| Ab 100 |
1,34 €
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| Ausführung: | 1 Blatt, einseitig bedruckt |
|---|---|
| Farbe: | 2/0farbig, schwarz und rot |
| Format: | 210 x 297 mm (A4) |
| Papiergewicht: | 300 g/m˛ |
Das Baustellenschild Roter Punkt nach § 14 Abs. 3 BauO NRW ist ein notwendig vorgeschriebenes Schild für genehmigte Bauprojekte in Nordrhein-Westfalen. Es dient der Informationspflicht und Sichtbarkeit der Baugenehmigung. Das Schild ist in der Größe A4 und auf 300 g/m˛ starkem Papier gedruckt.
Vorteile:
- Erfüllt die gesetzlichen Anforderungen der BauO NRW
- Hohe Sichtbarkeit durch rote und schwarze Farbgebung
- Stabil und langlebig durch hochwertigen Druck auf 300 g/m˛ Papier
Zielgruppe:
Bauunternehmen, Architekten und Bauherren in Nordrhein-Westfalen, die Bauprojekte gemäß den gesetzlichen Anforderungen der BauO NRW durchführen und sichtbar machen müssen. Das Schild unterstützt dabei, die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen und die Öffentlichkeit über genehmigte Bauprojekte zu informieren.
Technische Daten:
- Entspricht den Anforderungen nach § 14 Abs. 3 BauO NRW